§ 57a – periodische Weiterbildung
§ 57a – periodische Weiterbildung
Kurstermin & Preis
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8 UE
Hinweis:
- Voraussetzungen:
- Besitz eines Bildungspasses
(Bem: die letzte Weiterbildung bzw. der Grundkurs darf maximal 3 Jahre zurückliegen)
- Mindestalter:
- vollendetes 16. Lebensjahr
- Legitimation:
- Vorlage eines Lichtbildausweises bei Kursbeginn
- Termine & Buchungen
- Preis
- € 140,-- + 20% MwSt.
- Bildergallerie:
- -
- Information
- Derzeit stehen noch leider keine Termine fest