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    Erstellung von Evaluierungen

    (Arbeitsplatz-, Gefahrstoff-, Mutterschutzevaluierung, Evaluierung gemäß Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen) Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und eine Reihe anderer Gesetze verpflichten Arbeitgeber/innen, die für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer/innen bestehenden Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und auf dieser Grundlage Maßnahmen zur Gefahrenverhütung festzulegen. Dieser Prozess ist umfassend zu gestalten, d.h. es sind dabei
    • alle Arbeitsplätze und Arbeitsvorgänge,
    • Wartungs- und Reparaturarbeiten bzw. Störungsbehebung,
    • und eventuelle Not- und Rettungsmaßnahmen zu erfassen.
    • Weiters ist in der Evaluierung auf spezielle Personengruppen einzugehen. Dies sind insbesondere Jugendliche, Ältere, Schwangere, Invalide bzw. Personen mit besonderer Konstitution bzw. Qualifikation
    Die Ergebnisse der Evaluierung und die daraus resultierenden Maßnahmen zur Gefahrenverhütung sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument (SGD) festzuhalten.

    Sicherheitsfachkraft

    Die Sicherheitsfachkraft (SFK) hat die Aufgabe, den Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Sicherheitsvertrauenspersonen und die Belegschaftsorgane auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und der menschengerechten Arbeitsplatzgestaltung zu beraten und zu unterstützen. Die ZT – Büro Zirngast bietet diese Tätigkeit für ihr Unternehmen an. Dabei wird sowohl auf die unten angeführten Schwerpunkte, als auch auf ihre individuell gewünschten Aufgaben, Wert gelegt.
    • Beratung in generellen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung,
    • Ermittlung und Beurteilung von Gefahren,
    • Festlegung von Gefahrenverhütungsmaßnahmen,
    • Organisation von Unterweisungen und Erstellung von Betriebsanweisungen,
    • Beratung bezüglich Schutzausrüstung,
    • Beratung bei der Einführung neuer Arbeitsverfahren, insbesondere auch in Verbindung mit der Verwendung neuer Arbeitsstoffe,
    • Planung von Arbeitsabläufen unter Berücksichtigung der Arbeitsergonomie,
    • Erstellung von Brandschutzplänen und Ausarbeitung von Evakuierungsmaßnahmen
    • Unterstützung im Umgang mit den Behörden (Gewerbeamt, Arbeitsinspektorat)
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