Durchführung von Überprüfungen gemäß Arbeitsmittelverordnung
Arbeitsmittel dürfen nur verwendet werden, wenn die für sie vorgesehenen Prüfungen durchgeführt wurden und auch keine Mängel festgestellt wurden, die eine Weiterverwendung verbieten.
Im Rahmen der Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind folgende Überprüfungen erforderlich:
Abnahmeprüfung
Eine Abnahmeprüfung ist für bestimmte Arbeitsmittel vorgesehen, bei denen die Sicherheit von der korrekten Montage bzw. dem korrekten Einbau abhängt (siehe Übersicht prüfpflichtige Arbeitsmittel).
Wiederkehrende Prüfungen
Bestimmte Arbeitsmittel, bei denen Abnutzung (Verschleiß) oder andere schädigende
Einflüsse eine Gefährdung von Arbeitnehmer/innen hervorrufen können, sind wiederkehrend zu überprüfen.
Prüfung nach außergewöhnlichen Ereignissen
Nach schädigenden Ereignissen müssen Arbeitsmittel, für die wiederkehrende Prüfungen vorgesehen sind, vor der Weiterverwendung einer Prüfung unterzogen werden. In der unten angegebenen Liste sind nur diejenigen Prüfungen angeführt, die vom ZT – Büro Zirngast angeboten werden.
Prüfung nach Aufstellung
Ortsveränderlich einsetzbare Arbeitsmittel sind einer Prüfung nach Aufstellung an jedem neuen Einsatzort zu unterziehen:
In der unten angegebenen Liste sind nur diejenigen Prüfungen angeführt, die vom ZT – Büro Zirngast angeboten werden.